WCAG 2.0 AA
Technisch gesehen bedeutet Barrierefreiheit, dass die Website WCAG 2.0 AA erfüllen muss. Dies ist eine technische Vorgabe (sogenannter Standard) die im Wesentlichen einfach umzusetzen ist. Bei ein paar Details wird es allerdings für die meisten Unternehmen problematisch. Zwei A, also AA bedeutet nämlich, dass die Website für alle Schaltflächen und optischen Gestaltungen einen gewissen Kontrastwert aufweisen muss. Und zwar 4.5:1 für normalen Text (Fließtext) und 3:1 für großen Text, wie z.B. Überschriften. Dies hört sich zwar erreichbar an, tatsächlich gibt es für viele Unternehmen Design-Vorgaben (CI/CD Manual) wo diese Werte nicht erreicht werden können. Jetzt kann man entweder die Website umgestalten oder einzelne Farben im Web dunkler machen. Aber die Praxis zeigt, dass hier meist nicht reagiert wird, da dies für viele Unternehmen und Agenturen einen zu großen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit darstellt. Da es noch keine Judikatur und auch keine Erfahrung bei Schlichtungsstellen gibt, kann man dies derzeit sicher noch so handhaben. Inwieweit die Kontraste ausjudiziert werden bleibt daher offen.
